Gerichtlicher Mahnbescheid – vermeiden!

Das Mahnverfahren, amtlich „gerichtliches Mahnverfahren“ genannt, ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient.

Es ist nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen Mahnungen durch Firmen, Rechtsanwälte und/oder Inkassogesellschaften. Der Anspruch darf nicht von einer Gegenleistung abhängig sein, die noch nicht erbracht wurde.

Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil.

Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Ziel des Verfahrens ist zunächst, einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen.

Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann.

Diese Information ist rein informativ und entspricht keiner Steuer- und/oder Rechtsberatung.

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Veröffentlicht on 24. September 2010 at 21:00  Kommentare deaktiviert für Gerichtlicher Mahnbescheid – vermeiden!